Die Decksaison beginnt am 2. Januar und endet am 1. August. Hengstbesichtigung ist jederzeit möglich, eine vorherige Terminabsprache ist wünschenswert. Es gelten die
Deckbedingungen des jeweiligen Verbandes. Wichtig: Bitte um sofortige Vorlage der Deckscheine! Bei Nichtvorlage bis zum 20.09. wird eine Nachmeldegebühr in Höhe von
50,00 Euro erhoben. Die Samenversandnachweise sind schnellstmöglichst zurückzusenden oder zurückzufaxen.
Sollte ein Hengst im Laufe der Decksaison aus besonderen Gründen (Überlastung, Turniereinsatz, Hengstleistungsprüfung, Krankheit usw.) kurzfristig nicht zur Verfügung
stehen, kann - wenn möglich - TG-Samen eingesetzt, auf eine spätere Rosse verwiesen oder auf Wunsch ein anderer Hengst der Station genutzt werden. Anspruch auf Rückzahlung
des Deckgeldes besteht nicht.
Stuten, die nach dem 1. Juli des letzten Jahres erstmalig besamt und nicht tragend wurden, erhalten in 2011 einen Erlass der 1. Rate für den im Vorjahr genutzten Hengst.
Diese Ermäßigung ist nicht auf andere Stuten oder Stutenbesitzer übertragbar.
Unser Rabattsystem für Sie:
Für die erste zu besamende Stute gilt die normale für jeden einzelnen Hengst festgesetzte Decktaxe. Bei zwei Stuten gewähren wir einen Rabatt von 100,00 Euro auf das
gesamte Deckgeld der zweiten Stute. Die Decktaxe bei Frischsamen ist fällig in zwei Raten: 60 % bei Samenbestellung und 40 % bei 70-Tagen-Trächtigkeit. Zum Erlaß der
40 % Decktaxe ist eine Nicht-Trächtigkeitsbescheinigung des Tierarztes erforderlich (Angabe der Lebensnummer der Stute).
Für die Unterstellung der Stuten stehen Boxen bzw. Weiden zur Verfügung. Der Tagessatz für Stuten beträgt 10 Euro, für Stute und Fohlen 12 Euro. Die Unterstellung erfolgt
auf Gefahr des Eigentümers.
Der Züchter erklärt sich damit einverstanden, dass bei Bedarf ein Fachtierarzt (Tierärztliche Praxis für Pferde Am Dobrock, Stationstierarzt Dr. Karsten Schreiber) in
seinem Namen und auf seine Rechnung hinzugezogen wird, sofern der Hengsthalter dieses für erforderlich hält. Die Kosten werden dem Züchter durch den Tierarzt direkt in
Rechnung gestellt.
Die Hengststation haftet für Schäden, Krankheit oder Verletzungen von Menschen, Tieren sowie Transportmitteln oder sonstigem nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Das Transportrisiko des Spermas geht ab Abholung bzw. Absendung von der Station auf den Züchter über.
Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird der Sitz des Hengsthalters vereinbart, soweit dies rechtlich zulässig ist.
